Erasmus+ Förderung
Erasmus+ Förderung
Im Erasmus+ Programm wird bei der Förderung zunächst nach folgenden Regionen unterschieden:
Programmländer (Aufteilung in Ländergruppen 1 -3) |
EU-Länder plus Türkei, Liechtenstein, Norwegen, Serbien, Island, Nordmazedonien |
Partnerländer | Ausgewählte Länder außerhalb der EU, abhängig von den aktuellen Austauschmöglichkeiten |
International Mobility (Region 14) | Vereinigtes Königreich, Schweiz |
Die genaue Höhe der Zuschüsse wird vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) deutschlandweit festgelegt. Sie kann jährlich variieren und hängt außerdem vom jeweiligen Zielland und den Austauschverträgen ab, die die FAU mit ihren Partnern abgeschlossen hat.
Die Erasmus+ Förderung umfasst in der Förderperiode 2024 und 2025 neben dem Studiengebührenerlass an der Gasthochschule folgende Mobilitätspauschalen:
Programmregion | Erasmus+ Studium | Erasmus+ Praktikum | Erasmus+ Kurzzeitmobilität (BIP) |
Ländergruppe 1: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag |
750 Euro/Monat = 25 Euro/Fördertag |
Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
Ländergruppe 2: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag |
690 Euro/Monat = 23 Euro/Fördertag |
Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
Ländergruppe 3: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
540 Euro/Monat = 18 Euro/Fördertag |
690 Euro/Monat = 23 Euro/Fördertag |
Tag 1-14: 79 Euro/Tag Tag 15-30: 56 Euro/Tag |
Partnerländer | 700 Euro/Monat = 23,33 Euro/Fördertag |
n/a | n/a |
International Mobility (Vereinigtes Königreich, Schweiz) | 600 Euro/Monat = 20 Euro/Fördertag |
750 Euro/Monat = 25 Euro/Fördertag |
n/a |
- Eine Förderung kann (mit Ausnahme der Kurzzeitmobilitäten (BIP)) nur gewährt werden, wenn der Auslandsaufenthalt mindestens 2 und maximal 12 Monate dauert.
- Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten bei Abbrüchen aus Gründen höherer Gewalt (=force majeure) und aufgrund von Erkrankungen.
Zusätzlich zu den Aufenthaltskosten erhalten Studierende in der Förderperiode 2024 für einen Aufenthalt in Partnerländern auch einen einmaligen Reisekostenzuschuss der sich nach der Distanz zwischen Heimat- und Gasthochschule richtet (je nach einfacher Entfernung laut EU-Rechner). Studierende, die umweltfreundlich, also mit emissionsarmen Verkehrsmitteln, wie Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften reisen, erhalten einen erhöhten Reisekostenzuschuss und außerdem in Abhängigkeit von der Reisedistanz bis zu 6 Reisetage als zusätzliche Fördertage (=„Green Travel“).
Für die Förderperiode 2025 erhalten alle Studierenden für einen Erasmus+ Aufenthalt in Abhängigkeit der Distanz zwischen Heimat- und Gasthochschule einen einmaligen Reisekostenzuschuss. Für nachhaltige Reisen gilt ein erhöhter Reisekostenzuschuss. Außerdem werden pauschal 2 Reisetage als zusätzliche Fördertage angerechnet. Im Fall von „Green Travel“ sind in Abhängigkeit von der Reisedistanz bis zu 6 Reisetage als zusätzliche Fördertage anrechenbar.
Überblick über die Reisekostenpauschalen Förderperiode 2024 (nur Partnerländer) und 2025
(Einfache) Distanz zum Zielort | Förderpauschale | Förderpauschale „Green Travel“ |
10 – 99 km | 28 € | 56 € |
100 – 499 km | 211 € | 285 € |
500 – 1.999 km | 309 € | 417 € |
2.000 – 2.999 km | 395 € | 535 € |
3.000 – 3.999 km | 580 € | 785 € |
4.000 – 7.999 km | 1.188 € | 1.188 € |
über 8.000 km | 1.735 € | 1.735€ |
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des DAAD.
Die Erasmus+ Sonderförderung umfasst eine Mittelaufstockung mit einem pauschalen Zuschuss („Top Up“) von 250 Euro je Monat für:
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder einer Behinderung oder chronischer Erkrankung, auf Grund welcher nachweislich ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
- Erstakademiker und Erstakademikerinnen
- Arbeitende Studierende (bestimmte formale Voraussetzungen)
Für folgende Gruppen ist alternativ auch eine Beantragung von Realkosten möglich. Hierbei geht es um die Förderung in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten des Auslandsaufenthalts. Die Realkosten sind gedeckelt auf maximal 15.000 Euro pro Semester und 30.000 Euro pro Studienjahr und pro Mobilität:
- Menschen mit Behinderung ab Grad 20 und chronischen Krankheiten
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
Außerdem können diese einen finanziell geförderten vorbereitenden Besuch im Zielland durchführen, um für einen solchen Antrag Recherche betreiben zu können.
Informationen erteilt die Hochschulkoordinatorin Bianca Köndgen. Da Anträge spätestens 2 Monate vor Antritt des Aufenthaltes bei der geldgebenden Stelle eingehen müssen, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme unabdingbar.
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen finden Sie auf der Webseite der European Agency for Development in Special Needs Education.